Zutritt
Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen
verwehren.
Zugang Unbefugte daran hindern,
Datenverarbeitungssysteme zu nutzen.
Zugriff
Garantieren, dass Benutzer nur auf Daten zugreifen
können, die ihrer Zugriffsberechtigung
unterliegen.
Eingabe Sicherstellen, dass im Nachhinein nachvollzogen werden
kann, wer welche Daten verändert hat.
Trennung Gewährleisten, dass
zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt
verarbeitet werden.
Auftragsvergabe Garantieren, dass Daten, die im Auftrag
verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen
verarbeitet werden.
Weitergabe Sicherstellen,
dass Daten bei Übertragung und Speicherung vollständig,
zugriffssicher und nachvollziehbar übermittelt werden.
Die Zulässigkeit der Weitergabe ist zu prüfen.
Verfügbarkeit
Sicherstellen, dass personenbezogene Daten gegen
zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.