Datenschutz und Informationssicherheit aus einer Hand
Mit Sicherheit erfolgreich!

Umsetzung im Unternehmen: DSGVO-Premium

Was muss ein Unternehmen heute tun, um möglichst rasch
die Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen?
  

Unser bewährtes Servicepaket "DSGVO Premium“ führt Ihr Unternehmen in zwei Phasen zu einem praxisgerechten Datenschutz-Managementsystem. Ohne unnötigen Ballast unterstützen wir Sie schnell, einfach und persönlich bei der Umsetzung der verpflichtenden Maßnahmen nach der EU-DSGVO.

Aufgeteilt in zwei Leistungsphasen beraten unsere Datenschutz-Experten Sie persönlich bei der Realisierung:

Phase 1 dient zur raschen Erfüllung der Grundlagen, um schnell „konform“ zu werden. Die wichtigsten Basisdokumente, hohe Abmahnsicherheit, ausführliche Kundeninformationen sowie effiziente Mitarbeiterschulungen und -verpflichtungen setzen wir in kurzer Zeit gemeinsam mit Ihnen um. Ziel der ersten Phase ist die einfache und schnelle Erfüllung der wichtigsten Mindestanforderungen.

Phase 2 ergänzt Ihr neues Datenschutzmanagementsystem um weitere, wichtige Module: Datenschutzaudit, Prüfung der Auftragsverarbeitungen, Drittstaatenübermittlung oder Risikoeinschätzung – dazu Ihr individuelles und umfangreiches Datenschutz-Handbuch als wesentliches Nachweisdokument. Wir erarbeiten gemeinsam die notwendigen Leit- und Richtlinien für Datenschutz (Datenschutzkonzept) und Informationssicherheit und schaffen, auf Wunsch, auch die Grundlagen für eine weiterführende Zertifizierung Ihrer IT-Sicherheit. Datenschutz wird zu einem echten Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens.

 Enthalten sind unter anderem:   

  •  Sofortige Prüfung der Website
  •  Datenschutzaudit
  •  Prüfung auf Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  •  Umsetzung der Informationspflichten
  •  Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGCVO
  •  Identifizierung der Auftragsverarbeitungen gem. Art. 28 DSGVO
  •  Durchführung der Risikoeinschätzung zur DSFA gem. Art. 35 DSGVO
  •  Erfassung der technisch-organisatorischen Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO
  •  Mitarbeitersensibilisierung für Anfragen zu Betroffenenrechten nach Art. 15 DSGVO
  •  Dokumentation der Datenübermittlung in Drittstaaten nach Art. 44 ff. DSGV
  •  Schulung zum Datenschutz für alle Mitarbeiter
  •  Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz nach DSGVO
  •  Erstellung eines umfassenden Datenschutz- und IT-Sicherheitshandbuchs



 
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